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Gemeinderat

Gemeinderat

Der Gemeinderat ist oberstes Führungsorgan der Schule und nimmt unter anderem die unten beschriebenen Funktionen wahr. Die erste Anlaufstelle für Erziehungsberechtigte bildet die Klassenlehrperson. In einer zweiten Instanz steht auch die Schulleitung zur Verfügung. Erst danach würde ein Anliegen an dem Gemeinderat gerichtet werden.

  • Der Gemeinderat trifft die beschwerdefähigen Entscheide. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Laufbahnentscheide, wenn zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrperson keine Übereinkunft gefunden wird. Dabei kann es z.B. um den Wechsel in einen anderen Schultyp oder um die Zuweisung in ein anderes schulisches Angebot gehen.

 

  • Der Gemeinderat hat die Verantwortung für die strategische Führung, insbesondere für die Weiterentwicklung der Schule, die Festlegung der Ziele und der lokalen Rahmenbedingungen sowie die Einhaltung der kantonalen Vorgaben.

 

  • Als Anstellungsbehörde stellt der Gemeinderat Schulleitung und Lehrpersonen an und/oder löst ein Arbeitsverhältnis auf.

 

  • Der Gemeinderat führt die Schulleitung und beurteilt sie.